Anpassung. Eine der Herausforderungen des Jahres 2020. Denn ob wir Bock drauf hatten oder nicht: Wir mussten uns auf die ein oder andere Weise den Umständen anpassen, die sich durch die Corona-Pandemie ergeben haben. Ganz schön schwierige Aufgabe.
Aber auch eine Leistung, die wir ohnehin ständig erbringen. Auch, wenn wir das gar nicht merken, weil es nicht so radikal verläuft. Die Frage ist deshalb: Wie viel Anpassung braucht es? In welche Richtung findet unsere Anpassung eigentlich statt? Und was ist der Gegenspieler zur Anpassung. Denn – so viel ist klar – Menschen sind zwar enorm anpassungsfähig, aber wir setzen hier und da auch Grenzen und sagen: Nö, da geh ich nicht mehr mit. Und sagen dann, wenn uns eben nicht passt.
Gibt es eine Pficht zum Widerstand? Das hier ist eine echte Folge 2. Eine Fortsetzung. Denn wir haben uns so lange mit dem Hannah Arendt Zitat: „Kein Mensch hat das Recht zu gehorchen BEI KANT“ beschäftigt, dass wir die entscheidende Frage gar nicht klären konnten. Wenn es kein Recht zu gehorchen gibt, gibt es dann eine Pflicht zum Widerstand?
Um das zu klären lohnt sich natürlich erst mal zu fragen: Was ist denn Widerstand? Oder besser: Wann ist denn was eigentlich Widerstand? Und reicht nicht auch Widerspruch? Wie viel davon verträgt denn eine Demokratie? Ihr merkt schon, das wird wieder eine bunte Reise durch verschiedene Perspektiven auf das Thema. Beginnend bei der Vita Activa von Hannah Arendt.
Und damit ihr zwischendurch mal kurz spingsen könnt, hier mal die kurze Zusammenfassung der drei Schritte. Vielleicht hilft das beim Hören.
Der Aktivist, der für Datenschutz und damit gegen Teile der AGB von zum Beispiel Facebook kämpft, heißt Max Schrems. Er hat eine NGO gegründet: NOYB – übersetzt: None of your business.
Die Veranstaltungsreihe Köln spricht findet ihr zum Beispiel auf Facebook, Youtube und Twitter. Inzwischen gibt es diese Veranstaltung auch in anderen Städten.
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